Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die "... sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen ..." dar (§5 Abs. 1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein komplexes Planwerk und besteht aus dem flächenbezogenen Plan mit den behördenverbindlichen Darstellungen und dem gem. §5 Abs. 5 BauGB diesem Plan beizufügenden Erläuterungsbericht.
Der Flächennutzungsplan wird von der Verwaltungsgemeinschaft als Trägerin der Planungshoheit in eigener Verantwortung aufgestellt (§2 Abs. 1 BauGB). Er ist nach §1 Abs. 4 BauGB in seinem Inhalt den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Der Flächennutzungsplan wird mit den planerischen Zielvorstellungen der benachbarten Gemeinden im Hinblick auf mögliche Auswirkungen über die Grenzen der Verwaltungsgemeinschaft abgestimmt.
Des Weiteren werden die von der Planungsabsicht betroffenen Träger öffentlicher Belange nach §4 BauGB in die Ausarbeitung einbezogen. Neben Behörden und Nachbargemeinden stehen die Bürger im Mittelpunkt der Planungsbeteiligung. Die Belange aller Beteiligten sind zu berücksichtigen sowie gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser / O.L. gliedert die bestehenden Bauflächen von Stadt und Gemeinde nach §1 BauNVO. Daraus ergeben sich Konsequenzen für alle Bauvorhaben innerhalb der bestehenden Baugebiete, welche sich dann in die festgelegte Nutzung einordnen müssen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete ergibt sich nach Maßgabe der Regelungen des §34 Abs. 1 bis 3 BauGB.
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft die "... sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen ..." dar (§5 Abs. 1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein komplexes Planwerk und besteht aus dem flächenbezogenen Plan mit den behördenverbindlichen Darstellungen und dem gem. §5 Abs. 5 BauGB diesem Plan beizufügenden Erläuterungsbericht.
Der Flächennutzungsplan wird von der Verwaltungsgemeinschaft als Trägerin der Planungshoheit in eigener Verantwortung aufgestellt (§2 Abs. 1 BauGB). Er ist nach §1 Abs. 4 BauGB in seinem Inhalt den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Der Flächennutzungsplan wird mit den planerischen Zielvorstellungen der benachbarten Gemeinden im Hinblick auf mögliche Auswirkungen über die Grenzen der Verwaltungsgemeinschaft abgestimmt.
Des Weiteren werden die von der Planungsabsicht betroffenen Träger öffentlicher Belange nach §4 BauGB in die Ausarbeitung einbezogen. Neben Behörden und Nachbargemeinden stehen die Bürger im Mittelpunkt der Planungsbeteiligung. Die Belange aller Beteiligten sind zu berücksichtigen sowie gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser / O.L. gliedert die bestehenden Bauflächen von Stadt und Gemeinde nach §1 BauNVO. Daraus ergeben sich Konsequenzen für alle Bauvorhaben innerhalb der bestehenden Baugebiete, welche sich dann in die festgelegte Nutzung einordnen müssen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete ergibt sich nach Maßgabe der Regelungen des §34 Abs. 1 bis 3 BauGB.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
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