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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Titelbild
26. Januar 2026

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In dem Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Fallstricke liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Entgelt 15,00 Euro; Anmeldung bei der VHS bis 11.02.2026 erbeten.

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09. Juli 2026
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