Auffälligkeiten und Rauschmittelkonsum bei jugendlichen sind keine Seltenheit.
Die Begleitung junger Menschen daher eine Aufgabe der sozialen Arbeit. Ist das Pflicht oderfreiwillige gesellschaftliche Aufgabe?
Dafür stehen die Mobile Jugendarbeit und der Jugendrichter Alex Theile nach ihren Impulsbeiträgen zur Diskussion bereit.


