Entsprechend dem Informationsblatt der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) zur Beendigung der Gießwasserbegünstigung erfolgt kein Ausbau der vorhandenen Gießwasserzähler. Diese gehen in das Eigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer über. Weiterhin hat die LEAG informiert, dass ab dem 01.07.2023 keine Kosten für Zählereinbau und Zählerwechsel mehr übernommen werden.
Was bedeutet das für Kunden, welche an das zentrale Schmutzwassernetz der KVL mbH angeschlossen sind?
Die Zähler sind nun in Ihrem Eigentum und können zukünftig zur Absetzung nachweislich nicht eingeleiteter Schmutzwassermengen entsprechend
§ 21 der allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung (ABE) der Kommunalen Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH genutzt werden.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Die erstmalige Beantragung der Schmutzwasserabzugsmenge ist schriftlich auf dem Formular der KVL mbH zu beantragen und gilt bis auf Widerruf durch Sie.
- Hierzu muss der Zählerstand zum Ende jedes Jahres erfasst werden.
- Der Unterzähler muss nach Aublauf der Eichfrist gewechstelt werden. Hierzu können Sie die KVL oder ein anderes Fachunternehmen beauftragen.
- Der neu einzubauende Zähler muss geeicht sein.
- Der Zählerwechsel ist der KVL mbH anzuzeigen, da der neue Zähler durch die KVL mbH verplomt wird.
Für Fragen steht die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH gern zur Verfügung.