Verfahrensnachlass bei vorzeitiger Ablösung von Ausgleichsbeträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) i.H.v. 20%, gemäß Beschluss RAT/5-44/19 vom 05.06.2019
- das Zonengutachten (vom 24.09.2020) des Gutachterausschusses im Landkreis Görlitz liegt jetzt vor;
Ermittelt wurde die:
- Sanierungsbeeinflusste Bodenwertsteigerung, Anfangswert – Endwert = Ausgleichsbetrag,
Die ermittelten Bodenwertsteigerungen bewegen sich laut Gutachten zwischen 0,00 bis max. 0,83 €/m² deutlich unter den erwarteten Werten.
Die Information der betroffenen Eigentümer über die Möglichkeit der Ablösung und des Verfahrensnachlasses erfolgt schriftlich in den nächsten zwei Wochen mit Erläuterungen zum Verfahren.
Die Einnahmen können in voller Höhe noch im Gebiet zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden, da die Satzung noch nicht aufgehoben ist. Als konkrete Maßnahme für die Verwendung der Einnahmen wurde die Sanierung der Brunnenanlage am Wasserturm benannt. Da diese Anlage sich im weiter laufenden Fördergebiet befindet, ist die Sicherstellung der vollständigen Finanzierung auch noch durch den Einsatz weiterer Städtebaufördermittel möglich.
Verweise:
[1] https://www.weisswasser.de/sites/default/files/news/info_homepage_okt._2020_1.pdf
[2] https://www.weisswasser.de/sites/default/files/news/informationsblatt_fuer_steuervertraege_weisswasser.pdf
[3] https://www.weisswasser.de/sites/default/files/news/antrag_7h_estg_sanierungsgebiet_sangeb._iii_wsw.pdf