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Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Auf ihre Nebenwohnung erhebt die große Kreisstadt Weißwasser/O.L. eine Zweitwohnungssteuer. Diese Steuer haben alle volljährigen Personen zu entrichten, die in der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung beziehen oder bereits eine solche Wohnung bezogen haben.

Weitere Informationen unter Meldeamt zu Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden.

Ihre Nebenwohnung in Weißwasser/O.L. müssen Sie zunächst bei der Meldebhörde (Bürgerbüro) anmelden. Die Anmeldung bei der Meldebehörde gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

Sie werden daher anschließend in einem separaten Schreiben des Sachgebiets Steuer und Abgaben aufgefordert, innerhalb einer festgesetzten Frist eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben.

Benötigte Formulare

Optionale Dokumente

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Zweitwohnungssteuerzahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.                        

Eine Steuerbefreiung  von der Zweiwohnungssteuer wird bei folgenden Arten von Wohnraum gewährt:                        

  1. Wohnungen, die von freien, öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden
  2. Wohnungen, die von freien, öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu Erziehungswecken entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  3. Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen
  4. Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrenntlebende Personen aus beruflichen Gründen in Weißwasser/O.L. innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb Weißwassers/O.L. befindet;
  5. Wohnungen, die sich in Kleingartenanlagen befinden und von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) in der jeweils geltenden Fassung anerkannt werden,
  6. Wohnungen von Auszubildenden
  7. Wohnungen, die Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte aus beruflichen Gründen innehaben
  8. Frauenhäuser.

Weitere Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Persönliche Motive für das Innehaben einer Nebenwohnung ( z. B. Berufstätigkeit, Studium) können über die genannten Ausnahmen hinaus gemäß der gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt werden.

Bei Vorliegen eines Befreiungsgrundes müssen Sie neben dem ausgefüllten Erklärungsbogen auch die entsprechenden Nachweise für den Befreiungsgrund an das Sachgebiet Steuern und Abgaben innerhalb der im erhaltenen Schreiben genannten Frist zurücksenden.                         

Die Abmeldung ihrer Nebenwohnung in Weißwasser/O.L. erfolgt bei der Meldebehörde (Bürgerbüro). Die Abmeldung bei der Meldebehörde gilt gleichzeitig als steuerliche Abmeldung.

Sie erhalten anschließend in einem separaten Schreiben des Sachgebiets Steuer und Abgaben eine Abmeldung der Zweitwohnungssteuer sowie eine Information über noch offene Zahlungen bezüglich der Steuer.

Digitaler Service Allris & Online-Terminvergabe
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 14–18 Uhr 
Freitag 9–12 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

03576 265-0

Kontakt
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Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Finanzen und Kultur
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Raum: 2.28

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02943 Weißwasser/O.L.

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