Vergnügungssteuer
Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. erhebt eine Vergnügungssteuer. Besteuert wird der Aufwand für die Benutzung von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an der Öffentlichkeit zugänglichen Orten, auch wenn diese nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.
Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spieleinrichtungen.
Der Aufsteller der Spielautomaten ist verpflichtet, das Aufstellen, den Austausch sowie die Außerbetriebnahme von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb von zwei Wochen der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. mithilfe der vorgeschriebenen Formulare mitzuteilen.
Benötigte Formulare
- Vergnügungssteuer - Spielgeräteanmeldung
- Vergnügungssteuer - Meldung Einspielergebnis
- Vergnügungssteuer - Spielgeräteabmeldung
Optionale Dokumente
Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Vergnügungssteuerzahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.
Eine Steuerbefreiung von der Vergnügungssteuer wird in folgenden Fällen gewährt:
- Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für Kleinkinder bestimmt sind (Schaukeltiere usw.)
- Geräte, die auf Jahrmärkten, Messen, Ausstellungen, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen nur vorübergehend bereitgestellt werden,
- Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z.B. Musikautomaten),
- Spielgeräte, die im Fach- und Einzelhandel unentgeltlich zu Vorführungszwecken bereitgestellt werden,
- Personalcomputer, mit denen in erster Linie ein öffentlicher Zugang zum Internet – entgeltfrei oder gegen Entgelt - ermöglicht werden soll, auch wenn mit Hilfe dieser Personalcomputer die Möglichkeit besteht, Spiele auszuführen. Die Befreiung gilt nicht für Personalcomputer, bei denen die Möglichkeit von Geldgewinnen besteht.
Rechtliche Grundlagen & Datenschutz
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
| Montag und Mittwoch | geschlossen |
| Dienstag | 9–12 Uhr und 14–16 Uhr |
| Donnerstag | 9–12 Uhr und 14–18 Uhr |
| Freitag | 9–12 Uhr |
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Kontakt
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Referat Finanzen und Kultur
Sachgebiet Steuern und Abgaben
Raum: 2.28
Besucheranschrift
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