Stadtkasse
Die Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt Weißwasser/O.L. ab.
Das betrifft sowohl die Einnahmen als auch Ausgaben. Sie wird dabei nur auf Anordnung der in der Stadtverwaltung zuständigen Sachgebiete tätig. Das bedeutet, dass Sie Fragen – z. B. zur Festsetzung in Steuer- und Abgabenbescheiden – mit dem jeweiligen zuständigen Sachgebiet klären müssen.
Soweit Sie festgesetzte Forderungen nicht zur Fälligkeit entrichten, ist die Stadtkasse verpflichtet, diese einzutreiben. Dafür fallen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen zusätzliche Verwaltungsgebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen an.
Die Stadtkasse ist verwantwortlich für:
- die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen
- die Verwaltung der Kassenmittel
- die Mahnung, Beitreibung und Zwangsvollstreckung
- die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- die Auskunft über offene Forderungen oder Gutschriften
- die Ausfertigen von Kontenübersichten
- die Bestätigung zu geleisteten Zahlungen
- die Bearbeitung von Stundungsanträgen
Grundsätzlich sind folgende Fälligkeiten zu beachten:
| Grundsteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
| Gewerbesteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
| Hundesteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
| Zweitwohnungssteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
| Vergnügungssteuer | 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. |
Falls Sie die für das Folgejahr die fällige Steuer zukünftig nicht mehr quartalsweise, sondern halbjährlich oder jährlich zahlen möchten, müssen Sie die Umstellung mittels eines formlosen Antrags unter Angabe des Personenkontos an: abgaben@weisswasser.de oder schriftlich per Post stellen.
Für den Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bedarf es eines vorherigen formlosen Antrags per E-Mail oder schriftlich per Post von Ihnen. Nutzen Sie für die Beantragung die im Folgenden aufgeführte E-Mailadresse.
Zu beachten:
Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 7,50 € entsprechend der Verwaltungskostensatzung an.
Anfragen richten Sie bitte an:
1. Barzahlung vor Ort
Barzahlungen sind grundsätzlich donnerstags in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. - Raum 2.21 (2. OG) möglich. Bareinzahlungen zu bestehenden Forderungen aus der Vollstreckung können in Absprache mit dem Sachgebiet auch an allen weiteren Werktagen geleistet werden.
2. Kartenzahlung vor Ort
Für die Bezahlung der Forderungen steht Ihnen am Donnerstag ein Karten-Terminal in der Stadtkasse - Raum 2.21 (2. OG) zur Verfügung.
Akzeptierte Kartenarten an den Karten-Terminals sind:
- Debitkarten (girocard, Maestro, V Pay)
- Kreditkarten (Mastercard und Visa)
- mobilePayment (Google Pay und Apple Pay)
3. Überweisung
Bei einer Überweisung geben Sie den entsprechenden Vertragsgegenstand und das Personenkonto (siehe Zahlungsaufforderung/ Kostenbescheid) im Verwendungszweck an.
4. Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.
Beachte: Hat sich Ihre Bankverbindung geändert und nehmen Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so geben Sie uns bitte Ihre neue Bankverbindung mithilfe des Formulars (siehe "Benotigtes Formular") bekannt.
5. Guthaben
Besteht bei der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. ein Guthaben und möchten Sie die Erstattung auf Ihr Konto überwiesen bekommen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Ist nur eine einmalige Überweisung auf das entsprechende Konto gewünscht, reicht ein formloses Antrag mit Angabe des Personenkontos an die unten genannte E-Mailaddrese. Ist eine dauerhafte Verwendung Ihres Kontos gewünscht, verwenden Sie bitte das Formular SEPA-Lastschriftmandat Weißwasser/O.L.
Zu beachten ist, dass die Stadtkasse – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – vorhandene Guthaben mit offenen Forderungen verrechnet.
Benötigtes Formular: SEPA-Lastschriftmandat Weißwasser/O.L.
| Geldinstitut | Konto-Nr. | Bankleitzahl | IBAN | BIC |
| Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien | 70005664 | 850 501 00 | DE12 8505 0100 0070 0056 64 | WELADED1GRL |
| Commerzbank, Filiale Görlitz | 305837700 | 850 400 00 | DE98 8504 0000 0305 8377 00 | COBADEFFXXX |
Wichtig
Für eine schnelle und ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlungen bitten wir Sie, im Verwendungszweck unbedingt den Vertragsgegenstand/Personenkonto (siehe Zahlungsaufforderung/ Kostenbescheid anzugeben.
Rechtliche Grundlagen & Datenschutz
- Datenschutz Kassengeschäfte
- Verwaltungskostensatzung
- AO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung – (VwVKostVO)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
| Montag und Mittwoch | geschlossen |
| Dienstag | 9–12 Uhr und 14–16 Uhr |
| Donnerstag | 9–12 Uhr und 14–18 Uhr |
| Freitag | 9–12 Uhr |
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.
Kontakt
Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Finanzen und Kultur
Sachgebiet Stadtkasse und Vollstreckung
Raum: 2.19/2.21/2.24
| Kasse | 03576 265 - 269 |
| Vollstreckung Innendienst | 03576 265 - 263 |
| Vollstreckung Außendienst | 03576 265 - 264 |
| Sachgebietsleitung | 03576 265 - 260 |
| Spenden / Unbedenklichkeitsbescheinigung / Stundung |
03576 265 - 260 |
Besucheranschrift
Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Marktplatz
02943 Weißwasser/O.L.
Postanschrift
Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Postfach 1258
02932 Weißwasser/O.L.


