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Hundesteuer

Hundesteuer

Wenn nicht anders erwähnt, sind die nachfolgend beschriebenen Anliegen persönlich im Sachgebiet Steuern und Abgaben oder schriftlich möglich.

Bei persönlicher Vorsprache halten Sie bitte die im nachfolgend beschriebenen Anliegen erforderlichen Unterlagen bereit. Für den Fall, dass eine andere Person in Vertretung für den im Sachgebiet Steuern und Abgaben registrierten Hundehalter vorstellig wird, ist zudem eine vom Hundehalter unterschriebene Vollmacht notwendig.

Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, beim Sachgebiet Steuern und Abgaben der großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. anmelden und Hundesteuer zahlen.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung einzureichen:

Benötigte Formulare

Optionale Dokumente

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Hundesteuerzahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.

Informationsblatt

Eine Steuerermäßigung von 50% wird auf Antrag in Form eines formlosen Schreibens gewährt für das Halten von:

  1. mindestens zwei Zuchthunde (genauere Voraussetzung siehe § 7 der Hundesteuersatzung)                        
  2. Bewachungshund (gewerblich)                        
  3. Bewachungshund (privat) --> beachte: 200m Grenze                        
  4. Hunde mit Begleithundeprüfung                        
  5. Jagdhunde                        

Gefährliche Hunde sind von der Steuerermäßigung ausgeschlossen.                            

Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von:

  1. Blindenhund                        
  2. Therapiehunde                        
  3. Versuchshunde                        
  4. Tierheimhunde, Tierasyl                        
  5. Herdengebrauchshunde                        

Gefährliche Hunde sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.                            

Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben.

Bei Defekt oder Abnutzung kann die Hundesteuermarke bei Vorlage der alten Hundesteuermarke kostenfrei ausgetauscht werden

Beides kann nur an einem Donnerstag im Sachgebiet Steuern und Abgaben persönlich erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache ist die Verwaltungsgebühr bar zu entrichten.

Endet die Hundehaltung in Weißwasser/O.L., so ist dies dem Sachgebiet Steuern und Abgaben innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Wird diese Frist versäumt, kann die Hundesteuer bis zum Ende des Kalendermonats erhoben werden, in dem die Abmeldung eingeht.

Die Abmeldung ist zu begründen und dies möglichst anhand entsprechender Unterlagen nachzuweisen (z. B. tierärztliche Bescheinigung über den Tod des Tieres, Kauf-/Abgabevertrag oder zumindest formlose Benennung des neuen Halters bei Abgabe des Hundes, Angabe der neuen Anschrift bei Wegzug aus Weißwasser/O.L.).

Benötigte Formulare

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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 14–18 Uhr 
Freitag 9–12 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

03576 265-0

Kontakt
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Sachgebiet Steuern und Abgaben
Raum:  2.29

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