Barrierefreiheit-Einstellungen

Kontrast

Schriftart

Schriftgröße

Zeilenabstand

Wortabstand

Zum Hauptinhalt
Wappen der Stadt Weißwasser ohne Stadtnamen

Grundsteuer

Grundsteuer

Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. erhebt eine Grundsteuer nach Maßgabe des Grundsteuergesetzes. Steuergegenstand ist der auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. befindliche Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes.

  • Grundsteuer A = 368 % für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B = 488 % für alle anderen Grundstücke

Zuständigkeit Finanzamt

Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Finanzamt Görlitz
Sonnenstraße 7
02826 Görlitz

Telefon:  035 81 875 5555
E-Mail: poststelle@fa.goerlitz.smf.sachsen.de

Die Gemeinden und Städte sind an den Grundsteuermessbescheid gebunden - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch beim Finanzamt wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.

Zuständigkeit Stadtverwaltung

Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Stadt festgelegt. 
Die im Stadtrat beschlossenen Hebesätze sind im Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben worden.
Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Steuern und Abgaben der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L..

Widerspruch

Auch wenn gegen den Steuerbescheid Widerspruch erhoben wird, ist der Grundsteuerbetrag fristgerecht zu zahlen. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften.
Bitte senden Sie daher Ihren Widerspruch mit Unterschrift postalisch, per Fax oder als eingescannte Version per E-Mail zu. Sie können den Widerspruch auch mündlich direkt bei der Widerspruchsbehörde zu Niederschrift geben.

Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn des Kalenderjahres gehört (Stichtag: 01.01.). Private Absprachen haben keine Wirkung gegenüber dem Sachgebiet Steuern und Abgaben.

Weitere Informationen unter Stadtkasse

Bei vermieteten oder eigengewerblich genutzten Immobilien ist ein teilweiser Erlass der Grundsteuer auf Antrag möglich (§ 33 GrStG). Erforderlich ist, dass der normale Rohertrag der Immobilie um mehr als 50% gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25% erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100%, ist die Grundsteuer in Höhe von 50% zu erlassen.

Bei der Berechnung der Ertragsminderung wird die Belegung jeder Miet- und Gewerbeeinheit inklusive des selbst genutzten Wohnraumes berücksichtigt. Der Antrag ist bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31. März (für 2020 bis 31.03.2021) zu stellen, da erst dann die tatsächliche Ertragsminderung verbindlich vorliegen kann (§ 34 GrStG).

Benötigte Formulare

Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Grundsteuerzahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.

Benötigtes Formular

Nach § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann der Steuerschuldner auf Antrag "die Grundsteuer abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 2 GrStG am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichte[n]. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden."

Benötigtes Formular

Digitaler Service Allris & Online-Terminvergabe
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 14–18 Uhr 
Freitag 9–12 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

03576 265-0

Kontakt
Kontakt

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Finanzen und Kultur
Sachgebiet Steuern und Abgaben
Raum: 2.29

Besucheranschrift

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Marktplatz
02943 Weißwasser/O.L.

Postanschrift

Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Postfach 1258
02932 Weißwasser/O.L.

News Titelbild - Weißwasser bleibt Sportabzeichen-Stadt - Mitmachen lohnt sich!
09. Juli 2026
Weißwasser bleibt Sportabzeichen-Stadt - Mitmachen lohnt sich!

Auch 2026 lädt die TSG Kraftwerk Boxberg Weißwasser e. V. alle Sportbegeisterten ein, sich der Herausforderung Deutsches Sportabzeichen zu stellen. Zahlreiche Abnahmetermine bieten Gelegenheit, Fitness, Teamgeist und sportlichen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen. Mehr lesen

Weißwasser bleibt Sportabzeichen-Stadt - Mitmachen lohnt sich!
Für Entdecker
Sie wollen unsere Stadt neu erleben? Ob historische Orte, kulturelle Highlights oder Geheimtipps für Ihren nächsten Ausflug. Hier beginnt Ihre Entdeckerreise.
Mehr erfahren
Für Suchende
Sie brauchen schnelle Hilfe oder klare Informationen? Hier finden Sie alles rund um Verwaltung, Formulare, Anträge und Services direkt, verständlich und zuverlässig.
Mehr erfahren
Für Macher
Sie wollen etwas bewegen? Hier finden Sie Angebote für Gründer und Gründerinnen, Unternehmen und alle, die beruflich durchstarten oder die Stadt mitgestalten möchten.
Mehr erfahren
Für Engagierte
Sie wollen sich einbringen, vernetzen oder einfach aktiv sein? Ob Ehrenamt, Vereine, Freizeitgruppen oder soziale Projekte. Hier finden Sie Raum für Engagement.
Mehr erfahren
Noch mehr entdecken
Logo ESF
Logo Engagierte Stadt Weißwasser
Logo Partnerschaft für Demokratie Weißwasser