Gewerbesteuer
Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. erhebt eine Gewerbesteuer nach Maßgabe des Gewerbesteuergesetzes. Jeder stehende Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird.
Der aktuelle Hebesatz beträgt 395%.
Weitere Informationen unter Gewerbeamt zum Thema Gewerbe anmelden, ummelden und abmelden
Die Erhebung der Gewerbesteuer beruht auf den durch die für die Gewerbebetriebe zuständigen Finanzämter übermittelten Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbescheid bzw. Zerlegungsbescheid). Der in diesen Bescheiden festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag/-santeil wird mit dem für den jeweiligen Erhebungszeitraum (i. d. R. Kalenderjahr) gültigen Hebesatz multipliziert. Die dabei berechnete Steuer wird in einem Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und zur Zahlung fällig gestellt.
Einwendungen, die sich gegen Feststellungen im Gewerbesteuermess- oder Zerlegungsbescheid richten, sind ausschließlich beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.
Optionale Dokumente
Das SEPA-Lastschriftmandat ist eine Vollmacht, mit der Sie der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. gestatten, künftige Gewerbesteuer von Ihrem Konto einzuziehen.
Weitere Informationen unter Stadtkasse
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