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Ordnungsbehördliche Aufgaben

Als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Weißwasser/O.L. für vielfältige Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig

Ordnungsbehördliche Aufgaben

Als Ortspolizeibehörde ist die Stadt Weißwasser/O.L. für vielfältige Aufgaben im Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig – von Genehmigungen bis zur Gefahrenabwehr, gestützt auf gesetzliche und kommunale Regelungen.

Allgemeine Polizeibehörden sind nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz (SächsPBG) die Gemeinden – hier die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. – als Ortspolizeibehörde. Die Polizeibehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und im Rahmen dieser Aufgabe Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können. Klar zu unterscheiden gilt es den städtischen Gemeindevollzugsdienst (Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.) von dem klassischen Polizeivollzugsdienst der sächsischen Landespolizei.

Zu den Aufgaben der Ortspolizeibehörde gehören u.a.:

  • die Überprüfung/Nachverfolgung von Polizeianzeigen, Hinweisen und Beschwerden von Bürgern zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bspw. bei Ruhestörungen, illegalen Müllablagerung oder der Grundstücks- und Gebäudesicherung
  • die Bearbeitung von Sonderfällen der Bestattung (Bestattung ohne Angehörige)
  • die Unterbringung von Fundtieren im Rahmen der Gefahrenabwehr
  • die Kontrolle der Tierhaltung und Erlass von Ordnungsverfügungen insbesondere bei auffälligen oder gefährlichen Tieren
  • die Sicherung der Unterbringung von Obdachlosen und Nichtsesshaften
  • die Genehmigung von Veranstaltungen im Freien
  • die Genehmigung von Lagerfeuern nach städtischer Polizeiverordnung (PolVO)
  • die Prüfung und Bescheinigung von Anzeigen für Lotterie, Ausspielung und Tombola
  • die Durchführung und Überwachung des Marktwesens
  • die Prüfung und Erteilung/Versagung von Feuerwerksgenehmigungen nach Kategorie 2
  • der Erlass von Bescheiden nach Sondernutzungssatzung (Plakatierung an Lichtmasten)
  • die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die daraus resultierende Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • die Durchsetzung der städtischen Verordnungen und Satzungen
  • die Kontrolle von Auflagen im Zuge von erteilten Genehmigungen oder Erlaubnissen

Jeder Antrag unterzieht sich einer Einzelfallprüfung. Dies kann mitunter ein umfangreiches Genehmigungsverfahren nach sich ziehen, weil möglicherweise andere Behörden und Institutionen im Zuge eines Anhörungsverfahrens gehört werden müssen. Bitte reichen Sie deshalb die entsprechenden Formulare und notwendigen Anlagen mindestens vier Wochen vor dem Ereignistag ein, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Plakatierung an Lichtmasten - Weißwasser

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Plakatierung an Lichtmasten - Weißkeißel

Antrag Feuerwerk Kategorie II - Weißwasser/O.L.

Antrag Feuerwerk Kategorie II - Weißkeißel

Antrag auf Veranstaltung im Freien - Weißwasser/O.L.

Antrag auf Veranstaltung im Freien - Weißkeißel

Rechtsgrundlagen (nicht abschließend) der Ordnungsbehördlichen Aufgaben:

  • Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG)
  • Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Jugendschutzgesetz (JuschG)
  • VO des SMI über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch Gemeindliche Vollzugsbedienstete
  • Sächsisches Polizeibehördengesetz (SächsPBG) und Vorschriften des besonderen Polizeirechtes
  • Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG)
  • Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz (SächsVwZG)
  • Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
  • Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
  • Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
  • Sächsisches Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG)
  • Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)
  • Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel (PolVO)
  • Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. (SNS)
  • Marktsatzung
  • Winterdienst-Anliegersatzung
  • Straßenreinigungssatzung
  • Grünanlagensatzung
  • Sperrzeitverordnung
Kontakt
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Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Soziales und Ordnung
SG Ordnungswesen

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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag und Mittwoch geschlossen
Dienstag 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Donnerstag 9–12 Uhr und 14–18 Uhr 
Freitag 9–12 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

03576 265-0

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09. Juli 2026
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