Das Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat mit Schreiben vom 25. November 2025 darüber informiert, dass es aufgrund technischer Probleme bei den sächsischen Finanzämtern derzeit zu Verzögerungen bei den zum Stichtag 1. Januar 2026 notwendigen Zurechnungsfortschreibungen, Art- und Wertfortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen kommt.
Viele Fälle werden daher nicht vor der ersten Fälligkeit am 15. Februar 2026 abgeschlossen sein. Das betrifft zum Beispiel auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden und Städten keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können. Die Gemeinden und Städte haben auf das Vorliegen von Änderungsbescheiden seitens des Finanzamtes keinen Einfluss!
Solange den Gemeinden und Städten keine geänderten Messbescheide vorliegen, kann sie die Grundsteuerbescheide nicht abschließend bearbeiten und ändern, da diese an den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes gebunden sind. Sobald ein neuer Messbescheid den Gemeinden und Städten vorliegt, wird die Grundsteuerfestsetzung dann automatisch geändert und eventuell zu viel gezahlte Steuerbeträge zurückerstattet.
Sollten Sie Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Sachverhaltes haben, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihr zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Görlitz
Sonnenstraße 7
02826 Görlitz
Telefon: 035 81 / 875 5555
E-Mail: poststelle@fa.goerlitz.smf.sachsen.de


