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Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“ – öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L.: Veröffentlichung des Planentwurfs Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Titelbild
22. Oktober 2025

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ i.d.F. vom 06.08.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ i.d.F. vom 06.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Weißwasser wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

 

vom 03. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025

 

auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de. Auf dieser Webseite können Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ im Rathaus der Stadt Weißwasser, Marktplatz, Zimmer Nr. 1.39, während folgender Dienstzeiten:

 Mo 9.00 – 12.00 Uhr

 Di 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

 Do 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

 Fr 9.00 – 12.00 Uhr.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ bei der Stadt Weißwasser abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@weisswasser.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißwasser, Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L. vorgebracht werden.

 

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

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