Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) teilte gestern mit, dass mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie dem Tierbedarf dienen, ab Mittwoch, 1. April 2020, in Sachsen wieder öffnen dürfen.
Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass Wochenmärkte wieder uneingeschränkt abgehalten werden können.
Da die allgemeinen Hygieneregelung und Kontaktverbote nicht verändert sind, ist bei der Platzierung der Verkaufsstände darauf zu achten, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Das bedeutet insbesondere, dass
- der Aufenthalt der Kunden auf Kauf und Abholung der Produkte beschränkt ist (keine Gruppenbildung oder Verzehr vor Ort),
der Zutritt gesteuert wird,
- Warteschlangen durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Wartenden eingehalten wird,
- Hygienebestimmungen eingehalten werden (insbesondere keine Selbstbedienung),
- keine Verkaufsstände mit unzulässigen Waren (Textilien, Bastelgegenstände) zugelassen werden,
- das Verkaufspersonal keine Erkältungssymptome und/oder Fieber hat.
BITTE BEFOLGEN SIE DIESE AUFLAGEN STRENGSTENS - SIE RETTEN DAMIT LEBEN!
Hinweis zu Imbissständen und Eisdielen:
Diese Einrichtungen können zum Außer-Haus-Verkauf bzw. zur Lieferung und Abholung, nicht aber zum Verzehr vor Ort geöffnet haben. Es ist aufgrund der Regelungen der Ausgangsbeschränkungen darauf zu achten, dass die Verkaufsstellen ihre Verweilgelegenheiten (insbesondere Tische, Stühle und Bänke) beseitigen.