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Pressemitteilung der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.

Haushalt 2026 wird vollziehbar – Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Haushaltskonsolidierung

Titelbild
14. August 2026

Weißwasser/O.L., 14. August 2026

Mit dem Bescheid des Landratsamtes Görlitz vom 31. Juli 2026 liegen die rechtsaufsichtlichen Vorgaben für den Haushalt der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. für das Jahr 2026 vor. Der vom Stadtrat am 24. Juni 2026 beschlossene Haushalt wird nach der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung ab dem 29. August 2026 vollziehbar. Die Stadtverwaltung nimmt die Hinweise und Auflagen der Rechtsaufsicht zum Anlass, die bereits begonnene Arbeit an einer nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation konsequent weiterzuführen.

„Die finanzielle Situation der Stadt ist ernst. Das begonnene Handeln muss weiter konsequent durchgeführt werden. Dabei geht es um ein weites Spektrum von Maßnahmen für eine dauerhaft leistungsfähige Stadt.“, erklärt Oberbürgermeisterin Katja Dietrich.

Rechtsaufsicht gibt klaren Handlungsrahmen vor

Das Landratsamt Görlitz hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 nicht bestätigt. Das kann sie nicht, weil die Gesetze hier klare Regeln für die „Gesetzmäßigkeit“ definieren. Für Weißwasser/O.L. bedeutet das: Gründe liegen in der Vorlage eines nicht ausgeglichenen Haushaltes und einem Minus aus dem laufenden Verwaltungshandeln von 3.1 Mio. Euro. Die Rechtsaufsicht sieht deshalb die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt als gefährdet an. So sind nicht notwendige Aufwendungen und Auszahlungen zu sperren und eine Haushaltssperre zu verhängen.

Gleichzeitig wurde von einer Beanstandung des Haushalts abgesehen. Das bedeutet, der Haushalt ist transparent, wahrheitsgemäß und formal korrekt aufgestellt worden. Damit wird insbesondere ermöglicht, dass die Stadt ihre notwendigen Aufgaben erfüllen und den beschlossenen Stellenplan umsetzen kann. Der Kassenkredit darf dabei bis zu einem Höchstbetrag von 7,341 Millionen Euro rechtssicher in Anspruch genommen werden. So kann die Stadt wieder besser die notwendige Konsolidierung eigenverantwortlich vorantreiben. Ziel muss es sein, zu einer geordneten Haushaltslage zurückzukehren.

Dabei sind die abzuleitenden Aufgaben klar definiert:

  • Erarbeitung eines Haushaltsstrukturkonzeptes mit konkreten, finanziell hinterlegten Maßnahmen,
  • Prüfung sämtlicher Investitionsmaßnahmen auf ihre rechtliche und finanzielle Zulässigkeit innerhalb der Haushaltssperre,
  • Prüfung aller Instandhaltungs- und Beschaffungsmaßnahmen über 1.000 Euro auf ihre rechtliche und finanzielle Zulässigkeit innerhalb der Haushaltssperre,
  • konsequentes Liquiditätsmanagement und transparentes monatliches Monitoring der Kassenkreditentwicklung,
  • Aufarbeitung der Jahresabschlüsse ab 2013 und damit Verbesserung der Datenbasis für künftige Haushaltsentscheidungen,

Haushaltsstrukturkonzept wird vorgezogen

Eine zentrale Aufgabe ist der Beschluss eines Haushaltsstrukturkonzeptes (HSK). Der Verwaltungsvorschlag dazu wurde im Juni im Stadtrat abgelehnt. Die Rechtsaufsicht fordert dessen Beschluss spätestens zusammen mit der Haushaltssatzung 2027. Hier strebt die Stadtverwaltung jedoch einen kürzeren Zeithorizont an und ist derzeit in der Erarbeitung eines erweiterten HSK mit zusätzlichen Maßnahmen. Eine Informationsvorlage mit dem erweiterten Maßnahmenkatalog soll dem Stadtrat im August öffentlich vorgestellt werden.

„Wir wollen die Haushaltskonsolidierung nicht auf die lange Bank schieben. Je früher wir belastbare Zahlen und konkrete Maßnahmen auf dem Tisch haben, desto größer ist unser Handlungsspielraum. Dabei wird es wichtig sein, gemeinsam mit dem Stadtrat endlich zu verbindlichen Vorgaben zu kommen.“ (Oberbürgermeisterin Katja Dietrich)

Was bedeutet die Haushaltssituation für die Bürgerinnen und Bürger?

Die Haushaltssperre bedeutet nicht, dass die Stadt ihre Arbeit einstellt. Die Stadtverwaltung bleibt handlungsfähig und erfüllt weiterhin ihre gesetzlichen und notwendigen Aufgaben. Gleichzeitig müssen Ausgaben noch strenger auf ihre Notwendigkeit und rechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Das hat auch unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben in Weißwasser/O.L. Viele wünschenswerte zusätzliche Leistungen oder kleinere Verbesserungen wie der Wunsch nach mehr Bänken und mehr Förderung der Vereine können nicht einfach aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Für solche Ausgaben muss geprüft werden, ob sie rechtlich zulässig und finanziell vertretbar sind oder sich Gelder anderweitig akquirieren lassen.

Besonders schwierig ist die Situation bei Investitionen. Auch wenn für ein Projekt Fördermittel zur Verfügung stehen, muss die Stadt in vielen Fällen einen Eigenanteil aufbringen. Weißwasser/O.L. hat derzeit keine Mittel um neuen Projekte zu beginnen. Die Konsequenz war schon bei den Kürzungen von Projekten, wie dem Bahnhofsvorplatz oder dem Käseteich offenkundig, die nur noch in einer Minimalversion umgesetzt werden. 

Es ist nunmehr noch mehr Aufgabe der Stadtverwaltung Geld klug einzusetzen. Ein Beispiel ist die geplante Sanierung des Turnerheims und der Schwimmhalle. Diese Vorhaben können nur durch eine Kombination von Fördermitteln – hier Städtebauförderung und Sachsenfonds – umgesetzt werden. So gelang es eine 100-ige Finanzierung zu erwirken.

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Die Haushaltskonsolidierung ist deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Stadtrat. Auch der Stadtrat muss sich zu Maßnahmen bekennen. So wurden im Vorfeld Erhöhungen der Gewerbesteuer, Grundsteuer und Elternbeiträgen abgelehnt. Umso mehr gilt es jetzt sich auf andere Maßnahmen zu einigen.

„Die Wahrheit ist, dass wir uns in den nächsten Jahren finanziell extrem klug verhalten müssen, ohne gleichzeitig viele sichtbare Erfolge zu sehen. Es geht darum, auf einen neuen Finanzpfad zu gelangen, welcher uns wieder handlungsfähig macht. Dies braucht viel Mut und Verantwortung, aber vor allem ein gemeinsames Handeln.“ (Oberbürgermeisterin Katja Dietrich)

Schwierige Finanzlage der Kommunen

Die angespannte finanzielle Situation ist dabei kein ausschließliches Problem der Stadt Weißwasser/O.L. Die Kommunen in Deutschland stehen insgesamt vor einer zunehmend schwierigen Haushaltslage. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro verzeichnet – das höchste kommunale Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Bereits 2024 hatte das Defizit mit 24,8 Milliarden Euro einen damaligen Rekordwert erreicht. Die kommunalen Ausgaben wachsen damit seit Jahren schneller, als die Einnahmen.

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Der Haushalt 2026 wird am 19. August 2026 im Amtsblatt bekannt gemacht und vom 20. bis 28. August 2026 öffentlich ausgelegt. Die Vollziehbarkeit beginnt nach dem derzeit vorgesehenen Zeitplan am 29. August 2026 unter einer Haushaltssperre.

 

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