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Bekanntmachung über die Änderung und den Entwurf der Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“

Bekanntmachung über die Änderung und den Entwurf der Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“

Titelbild
29. Oktober 2025

Der Gemeinderat Weißkeißel hat am 25.09.2025 die Änderung und den Entwurf der Ergänzungssatzung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 03.09.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung in der Fassung vom 03.09.2025 wurde gebilligt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegt die Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“ in der Fassung vom 03.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom

24.10.2025 bis zum 28.11.2025

zu den Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00; und zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00; Do. 14:00 bis 18:00) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L., Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus.

Die Unterlagen liegen außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2 in 02957 Weißkeißel donnerstags von 14:00 bis 17:00 zur Einsicht vor.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Auf den Internetseiten der Stadt Weißwasser/O.L. unter https://www.weisswasser.de und der Gemeinde Weißkeißel unter https://weisskeissel-online.de ist das Zentrale Landesportal Sachsen verlinkt.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen schriftlich oder per E-Mail an schlesier@richterundkaup.de, branko.schmidt@weisswasser.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Weißkeißel und der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bekanntmachung

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