Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung der Wohngeldverfahren ab dem 01.01.2012

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Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Wohngeldverfahren ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Wohngeldverfahren (DGWoG) vom 02.10.1996 i.d.F. vom 01.05.1999.

Demnach sind kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern Wohngeldbehörde. Die Zuständigkeit geht jedoch verloren, wenn die betreffende Gemeinde in drei aufeinanderfolgenden Jahren diese Einwohnerzahl unterschritten hat. Dies ist in der Stadt Weißwasser der Fall. Das bedeutet, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Wohngeldanträge ab dem 01. Januar 2012 kraft Gesetz auf den Landkreis Görlitz übergeht.

Die notwendigen Maßnahmen zur Übernahme werden seit einiger Zeit in Abstimmung mit dem Landkreis vorbereitet.

Um den betroffenen Bürger künftig keine weiteren Wege zuzumuten, besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Wohngeldanträge im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Weißwasser während der Sprechzeiten abzuholen und diese einschließlich der notwendigen Unterlagen auch dort wieder abzugeben. Es wird gebeten, Kopien der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind, mitzubringen. Die Vorgänge werden dann durch die Stadtverwaltung Weißwasser dem Landkreis zeitnah zugeleitet. Die Bürger erhalten die Bescheide dann per Post vom Landratsamt.

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Weißwasser Markt mit Rathaus - Torsten Pötzsch