Förderung grenzübergreifender Kleinprojekte
02.12.2011 DruckversionPDFMit der Förderung sollen Kleinprojekte unterstützt werden, die die grenzübergreifende Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern, Vereinen und Behörden im gemeinsamen Fördergebiet pflegen und intensivieren sowie die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum stärken. Die Projekte müssen in grenzübergreifender Partnerschaft realisiert werden.
Mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien sind einzuhalten:
- gemeinsame Planung
- gemeinsame Durchführung
- gemeinsames Personal
Welche Aktivitäten können gefördert werden?
Gefördert werden auf dem Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
- Organisation und Durchführung von Seminaren Konferenzen und Informationsveranstaltungen
- Organisation und Durchführung von Begegnungen, Darbietungen und Austauschen
- Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum
- Bildungsmaßnahmen einschl. Sprachmodule zur Verbesserung der Sprachkompetenzen
- Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer grenzübergreifender Ziele bei gleichzeitiger Verwirklichung der Mehrsprachigkeit (mindestens in Deutsch und Polnisch)
Welche Kostengrenzen, Fördersätze und Förderhöhen gelten?
| Maximale Projektkosten | 20.000 € | |
| Maximaler Fördersatz EFRE | 85 % | |
| Maximale Förderung | 12.750 € |
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw des Privatrechts.
Weiterführende Informationen unter:


















